Schließen Sie Lücken in Ihrem gesetzlichen Krankenversicherungsschutz, damit Sie auch in Zukunft noch Zähne zeigen können.
Bei Zahnersatz und Inlays (im Labor gefertigte Fällungen z. B. aus Gold oder Keramik) besteht immer die Gefahr, auf hohen Zuzahlungen sitzen zu bleiben. Schon bei einer anscheinend kleinen Zahnersatzversorgung kann die schmerzhafte Eigenbeteiligung schnell mehrere hundert Euro betragen.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattet bei Zahnersatz grundsätzlich einen Festzuschuss von 50 % der so genannten Regelversorgungsleistung. (i.d.R. "Gusseisenmodell"!!)
Bei der Regelversorgung handelt es sich um eine Art wirtschaftliche und zweckmäßige Standardversorgung. Diese kann z. B. bei dem Befund "zwei fehlende Zähne im Oberkiefer" die Modellgussprothese sein. Stellt aber bei diesem Befund eine Brückenversorgung die optisch bessere Alternative dar und Sie als Patient entscheiden sich für diese höherwertige Ausführung, so ist auch die Zahnarztrechnung wesentlich höher.
Die Höhe der konkreten Zahnarztrechnung,die meist deutlich über dem als Regelversorgung festgelegten Betrag liegt, ist für die Erstattung der GKV jedoch völlig unerheblich. Der Zuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenkasse Ändert sich in diesem Fall nicht, aber Ihre Eigenbeteiligung steigt beträchtlich.